Termin zur Erstberatung

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten
Bis zum 18. Lebensjahr
Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr ab einem bestimmten Schweregrad von der Krankenkasse bezuschusst. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst 80% des Kassenplans, beim zweiten Kind in Behandlung 90%. Die restlichen 20% bzw. 10% sind von den Eltern als Eigenanteil zu entrichten und werden bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung am Ende der Behandlungszeit von der Kasse zurückerstattet.

Zu den von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussten Leistungen gehören derzeit nicht die Funktionsanalyse des Kiefergelenkes, die Glattflächenversiegelung, das Pendulum, Kleberetainer , Minischrauben oder bessere Materialien wie Titanbögen, programmierte Brackets und selbstligierende Bracketsysteme. Diese außervertraglichen Leistungen sind privat zu tragen.

Ab dem 18. Lebensjahr
Erwachsenenbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur bezuschusst, sofern eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vorliegt, die allein kombiniert kieferorthopädisch kieferchirurgisch lösbar ist. Auch hier ist zunächst ein Eigenanteil von 20% zu entrichten, der am Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung zurückerstattet wird.

Außervertragliche Leistungen wie die Funktionsanalyse des Kiefergelenks oder andere Materialien wie Titanbögen werden bei der Bezuschussung der Krankenkasse nicht berücksichtigt. Andernfalls ist eine Erwachsenenbehandlung privat zu tragen.

Privatversicherte Patienten
Die private Krankenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Vertrag einen Teil oder die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Dies ist vorher mit dem jeweiligen Versicherer anhand Ihres Behandlungsplans zu klären.

Steuerlich geltend machen
Zusätzliche Leistungen können als außergewöhnliche Belastung der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.

Zusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung umfasst ggf. auch kieferorthopädische Leistungen. Die Versicherung muss dafür in der Regel vor der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen werden. In welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, ist mit dem Versicherer direkt zu klären.

Finanzierung
Gemeinsam finden wir flexible Lösungswege oder Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre kieferorthopädische Behandlung. Fragen? Wenden Sie sich gern per Mail an info@kfo-lippold.de oder telefonisch unter 05451.9955460 an unser Team! Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu weiteren Fragen auch über Finanzierungsmöglichkeiten.

KFO Lippold
Fach­zahn­ärzte für Kiefer­orthopädie
Synagogenstraße 1
49477 Ibben­büren

Tel. 05451. 995 54 60
Fax. 05451. 995 54 61
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Kostenfreie Parkplätze für unsere Patienten
befinden sich im Innenhof und in der Tiefgarage.